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Senat billigt Staatsbürgerschaftsdekret, Tajani: „Es gibt einem Recht seine Würde zurück“

Senat billigt Staatsbürgerschaftsdekret, Tajani: „Es gibt einem Recht seine Würde zurück“

Im Saal des Palazzo Madama wird das Staatsbürgerschaftsdekret mit 81 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen angenommen. Der Text, der faktisch den Grundsatz einführt, dass die italienische Staatsbürgerschaft nicht automatisch an im Ausland geborene Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit übertragen wird und dass die Anerkennung dieser Staatsangehörigkeit auch für Personen ausgeschlossen ist, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Ausland geboren wurden, geht nun an die Kammer.

Außenminister und Vorsitzender von Forza Italia, Antonio Tajani, äußerte sich zufrieden: „Die Abstimmung, mit der der Senat das Staatsbürgerschaftsdekret verabschiedet hat, ist sehr wichtig. Es handelt sich um eine Maßnahme, die einem Recht, das auf einer authentischen Verbundenheit mit Italien beruhen muss, die nicht nur bürokratischer, sondern auch kultureller, bürgerlicher und identitätsbezogener Natur ist, seine Würde und Bedeutung zurückgeben soll. Die Staatsbürgerschaft muss eine ernsthafte und bewusste Anerkennung sein, die durch Engagement bestätigt wird. Diese Reform schließt nicht aus, sondern macht verantwortlich. Sie schlägt selektivere und transparentere Kriterien vor, die die Integrität unseres Systems stärken und Missbrauch verhindern können.“

„Es wird keine automatische Anerkennung mehr für im Ausland geborene Personen geben, deren Eltern nicht mindestens eine ausschließlich italienische Staatsangehörigkeit besitzen“, so der stellvertretende Ministerpräsident. „Die im Ausland geborenen Kinder italienischer Staatsbürger haben weiterhin die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn ihre Eltern dies beantragen. Auf meinen Vorschlag hin hat der Senat außerdem einer Änderung zugestimmt, die italienischen Auswanderern, die ihre italienische Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, um in ihren Niederlassungsländern zu arbeiten, die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft eröffnet. Eine lang erwartete Maßnahme, die die Bindungen unseres Landes zu denjenigen stärkt, die trotz ihres Auslandsaufenthalts durch und durch Italiener sind.“

Das Dekret, so Tajani weiter, „ist Teil eines Maßnahmenpakets, das zwei weitere Gesetzentwürfe umfasst, die derzeit im Parlament beraten werden. Diese werden zusätzliche Maßnahmen einführen, um die Aufrechterhaltung einer effektiven Verbindung zu unserem Land zu gewährleisten. Es handelt sich um Maßnahmen zugunsten unserer italienischen Landsleute im Ausland, die die Funktionalität der Konsularbüros verbessern werden.“

La Repubblica

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